Der Immobilienmarkt steht unter Druck. Viele Menschen suchen bezahlbaren Wohnraum. Eigentümer*innen müssen hohe Investitionen stemmen. Wohnungseigentümergemeinschaften treffen komplexe Entscheidungen über Sanierung, Energieeffizienz und Instandhaltung. Mieter*innen sind darauf angewiesen, dass Verwaltungen professionell handeln und Kosten nachvollziehbar bleiben. Deshalb braucht es für den Beruf von Immobilienverwalter*innen und Makler*innen klare fachliche Standards. Rechtliche, kaufmännische, technische und organisatorische Kenntnisse sind unverzichtbar. Fehler in der Verwaltung können Eigentümer*innen teuer zu stehen kommen, Mieter*innen belasten und notwendige Investitionen in einen sozial- und klimagerechten Gebäudebestand ausbremsen. Fehlende Qualifikation in der Vermittlung kann Verbraucher*innen in wirtschaftlich schwierige Situationen bringen.
Die Bundesregierung aber hatte geplant, die bisherige Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter*innen und Makler*innen ersatzlos zu streichen. Nach lauter Kritik aus der Opposition und aus der Branche selbst wurde dieser Fehler zumindest für die Immobilienverwaltung korrigiert. Das reicht aber nicht. Wer Qualität sichern will, darf Weiterbildung nicht abschaffen und muss zusätzlich einen verbindlichen Qualifikationsstandard beim Berufszugang schaffen.
Darum habe ich mit meiner Fraktion im Bundestag einen Entschließungsantrag für einen Sachkundenachweis und Bürokratieabbau in den Bundestag eingebracht. Wir fordern: eine verpflichtende berufliche Zertifizierung durch eine Sachkundeprüfung bei der IHK, eine jährliche Weiterbildung von mindestens 15 Stunden sowie verbindliche Qualitätsanforderungen an diese Weiterbildung. Dazu gehören die dokumentierte Teilnahme, Lernerfolgskontrollen bei Selbststudium, digital vorhaltbare Nachweise und ein aktueller Themenkatalog.
Damit stärken wir den Markt der Immobilienverwaltung und Immobilienvermittlung und wir schützen Eigentümer*innen und Mieter*innen vor den Auswirkungen mangelnder Fachkenntnis. Denn wer Immobilien verwaltet oder vermittelt, muss wissen, welche rechtlichen Pflichten gelten, wie Gelder ordnungsgemäß verwaltet werden und welche technischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen.


