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Wir wollen Mieter*innen Sicherheit geben: Dass ihre Wohnungen dauerhaft bezahlbar bleiben. Das kann eine Neue Wohngemeinnützigkeit leisten, wie wir sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Offen für alle Rechtsformen, mit Steuererleichterungen und Investitionszulagen. Damit soll eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung von bezahlbarem Wohnraum ausgelöst werden. Das heute beschlossene Jahressteuergesetz enthält nun eine Regelung, die nur bereits gemeinnützigen Unternehmen die vergünstigte Vermietung ermöglichen soll. Für diese gemeinnützigen Unternehmen besteht damit Rechtssicherheit, dass sie ihre Wohnungen auch unterhalb des marktübliches Preises vermieten können. Das kann für eine kleine Gruppe an Mieter*innen helfen. 

Leider ist meine Diagnose: Der heutige Beschluss bringt noch keinen neuen Schwung in den Wohnungsmarkt. Das liegt auch daran, dass ein bedeutender Baustein der Neuen Wohngemeinnützigkeit darin überhaupt nicht adressiert wird: die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen. Der alte Spruch „Ohne Moos nichts los“ bewahrheitet sich auch hier wieder. Wir brauchen einen Nachteilsausgleich oder Investitionszulagen, damit sich mehr Wohnungsunternehmen entscheiden mitzumachen und nicht nur ohnehin schon gemeinnützige. 

Die Zeit drängt, jedes Jahr verlieren wir tausende Sozialwohnungen in Deutschland. Hier brauchen wir eine Trendumkehr und mehr dauerhaft bezahlbare Wohnungen. Ich werde mich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass wir bezahlbaren Wohnraum nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft bereitstellen. Dafür braucht es eine echte Wohngemeinnützigkeit, die allen gemeinwohlorientierten Akteuren offen steht und die in großem Maße finanzielle Anreize setzt.

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