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Das Bundesverwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr mit einer Entscheidung klar gestellt, dass die Ausübung eines Vorkaufsrechtes in sozialen Erhaltungsgebieten ausgeschlossen ist, wenn das Grundstück zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über das Vorkaufsrecht entsprechend den Zielen der Erhaltungsverordnung genutzt wird. Mit dem Urteil ist der Anwendungsbereich für die Vorkaufsrechtsausübung in sozialen Erhaltungsgebieten deutlich enger gefasst worden und gilt jetzt nur noch für Schrottimmobilien und Immobilien mit schwerwiegenden Baumängeln. 

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde deshalb ein Prüfauftrag aufgenommen, der klären soll, wie das Vorkaufsrecht wieder rechtssicher gestaltet werden kann. Die zuständige Bundeswohnministerin Klara Geywitz hat bereits in ihrer Antrittsrede im Deutschen Bundestag angekündigt, wieder für Rechtssicherheit für die Kommunen beim Vorkaufsrecht sorgen zu wollen und rechtssichere Formulierungen zu suchen. Aktuell finden Gespräche mit Expert*innen aus dem Ministerium und den Kommunen statt – bis zum Sommer soll es einen Gesetzentwurf geben.

Auch wir Abgeordnete des Deutschen Bundestages hatten in den beiden vergangenen Sitzungswochen gleich zweimal die Möglichkeit, über das kommunale Vorkaufsrecht im Plenum zu diskutieren. Beide Male ging es um Vorlagen der Bundestagsfraktion DIE LINKE, die im Anschluss an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen wurden. Welche Argumente ich in diesen Debatten für die Grünen vorgetragen habe, könnt ihr euch hier ansehen: 

Rede zum kommunalen Vorkaufsrecht vom 28. Januar 2022

Rede zum kommunalen Vorkaufsrecht vom 17. Februar 2022

Wenn ihr noch Fragen oder Ideen habt, schreibt mir gerne jederzeit unter hanna.steinmueller@bundestag.de

Headerfoto: Maurizio Gambarini

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