Seit vielen Jahren kämpfen wir Grüne für die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit. Nun ist der erste Schritt geschafft: Ab dem 01. Januar 2025 wird es in Deutschland wieder gemeinnützige Wohnungsunternehmen geben können. 35 Jahre nach der Abschaffung der Wohngemeinnützigkeit durch die Kohl-Regierung schaffen wir damit wieder die nötige rechtliche Grundlage für einen gemeinnützigen Sektor auf unseren Wohnungsmärkten.
Die neue Regelung sieht so aus: Gemeinnützige Unternehmen können ab dem kommenden Jahr die vergünstige Vermietung von Wohnraum als gemeinnützigen Zweck in ihre Satzung aufnehmen. Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (gWU) müssen bei der Vermietung folgende Kriterien erfüllen:
- Die gWU dürfen nur an bedürftige Menschen vermieten. Die Einkommensgrenze beträgt das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache der Sozialhilfe nach SGB XII und ist damit sehr großzügig gewählt. Laut Berechnungen des BMWSB fallen etwa 60% der Bevölkerung in diese Einkommensgruppe. Übrigens: Das Einkommen muss nur einmal zu Beginn der Vermietung nachgewiesen werden. Dadurch kann langfristig die soziale Mischung in Quartieren gestärkt werden.
- Die gWU müssen unterhalb der Marktmiete vermieten. Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen verpflichten sich dazu, dauerhaft Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu nehmen.
Wenn die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen sich an diese Regeln halten, bekommen Sie dafür im Gegenzug Steuervorteile, etwa Erleichterungen bei der Körperschaftssteuer. Nach Schätzungen des BMWSB können sich die Steuererleichterungen – je nach aktueller Steuerlast – auf ein- bis zweitausend Euro pro Wohnung und Jahr belaufen.
Aus wohnungspolitischer Sicht hat ein gemeinnütziges Segment zwei große Vorteile:
- Dauerhaft: Eine Wohnung, die einmal gemeinnützig ist, darf nicht mehr an private Eigentümer*innen verkauft werden, sondern sie muss gemeinnützig bleiben. Damit ist sichergestellt, dass die Mieter*innen langfristig in den gemeinnützigen Wohnungen leben können.
- Bezahlbar: Die Mieten sind dauerhaft unterhalb der marktüblichen Miete. Das ist gut für die Mieter*innen – zusätzlich wirkt die Miete über den Mietspiegel damit aber auch dämpfend auf Mietsteigerungen im Umfeld der Wohnung.
Zusätzlich zur Einführung des gemeinnützigen Zweckes haben wir den gemeinnützigen Unternehmen im Jahressteuergesetz auch erleichtert, Rücklagen für langfristige Investitionsvorhaben zu bilden. Diese sind gerade beim Bau oder der Sanierung von Wohnungen zentral.
Wichtig ist mir, dass wir bei diesem ersten Schritt nicht stehen bleiben. Aus meinen Gesprächen mit verschiedenen Wohnungsunternehmen habe ich die Rückmeldung bekommen, dass ein zentraler Baustein der Wohngemeinnützigkeit weiterhin notwendig ist: Die Förderung der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit Investitionszuschüssen für den Neubau und die Sanierung ihrer Bestände. Diese haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart.
Wir alle wissen: Die Haushaltslage ist angespannt. Trotzdem finde ich: Wir müssen mehr in bezahlbares Wohnen investieren. Nur so wird wieder jede und jeder die passende Wohnung finden können. Investitionszuschüsse für gemeinnützige Wohnungsunternehmen können hier ein Teil der Lösung sein.