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Die Mietpreise steigen, bezahlbarer Wohnraum wird zur Mangelware – und die Bundesregierung? Sie vertagt – das hat meine kleine Anfrage ergeben – dringend notwendige Reformen auf eine Expertenkommission, deren Ergebnisse frühestens 2027 zu erwarten sind. Für Millionen Mieter*innen ist das ein Schlag ins Gesicht. 

Wohnungsnot trifft auf politische Untätigkeit 

Die Lage am Wohnungsmarkt ist dramatisch: Umzüge sind für viele kaum noch bezahlbar, die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen übersteigt das Angebot bei Weitem. Doch statt entschlossen zu handeln, setzt die Bundesregierung auf vage Ankündigungen und kosmetische Korrekturen. Eine umfassende Reform des Mietrechts wird auf eine Kommission ausgelagert – ein Schritt, der eher nach Arbeitsverweigerung als nach Problemlösung aussieht. 

Dabei liegen konkrete Vorschläge längst vor: Unser grünes Faire-Mieten-Gesetz (verlinken) zeigt, wie der Schutz von Mieter*innen verbessert werden kann. Es braucht keine neue Kommission – sondern politische Entscheidungskraft. 

Mieter*innen haben mehr als kosmetische Korrekturen verdient 

Die Ankündigungen einer weiteren Mietrechtsnovelle der Bundesregierung in diesem Jahr wird der Dramatik am Wohnungsmarkt nicht gerecht. Es ist zwar richtig, Indexmieten zu bremsen und die Vermietung möblierten Wohnraums einzuschränken. Auch die Einführung von Schonfristzahlungen bei ordentlichen Kündigungen sind überfällig und können vielen Mieter*innen helfen. Doch all das könnte die Bundesregierung ohne Kommission angehen, die Vorschläge liegen auf dem Tisch.  

Kommission statt Gesetz: Spiel auf Zeit 

Die eingesetzte Expertenkommission ist breit besetzt – von Immobilienverbänden über Mietervereine bis hin zu wissenschaftlichen Institutionen. Doch der Arbeitsauftrag bleibt vage, konkrete Zielsetzungen fehlen. Besonders kritisch: Die Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften wird ohne klaren Fahrplan angegangen. Gutachten sind keine Gesetze und Mieter*innen brauchen jetzt Hilfe, nicht erst in zwei Jahren. 

Fehlende Daten, fehlender Plan 

Meine Kleine Anfrage hat offengelegt: Die Bundesregierung verfügt über keine aktuellen Zahlen zur Mietpreisbremse und stützt sich auf veraltete Studien aus 2015 und 2018. Eine verbindliche Mietbelastungsquote von 30 Prozent wird nicht eingeführt. Für einkommensschwache Haushalte verweist man auf Unterstützungsleistungen: Ein Widerspruch zu den angekündigten Einsparungen im „Herbst der Reformen“. 

Mietwucher: Ein ungelöstes Problem mit fertigen Lösungen 

Besonders alarmierend ist das Zögern bei der Reform des Mietwuchers. Obwohl konkrete Vorschläge des Bundesrats aus den Jahren 2022 und 2025 vorliegen, wird das Thema in die Kommission ausgelagert. Dabei hätte die Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit, sofort gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Das Versäumnis zeigt: Der Schutz von Mieter*innen hat keine Priorität. Stattdessen zahlen Mieter*innen Monat für Monat überhöhte Preise ohne Sanktionen für die Vermietenden.